Kosten
Kosten der Rechtsberatung
Die Kosten einer anwaltlichen Beratung sind für viele ein rotes Tuch. Die Auffassung, man sei einem Anwalt bereits Geld schuldig, wenn man lediglich Guten Tag sagt, ist weit verbreitet. Auch das anwaltliche Gebührenrecht erscheint vielen strukturell undurchsichtig. All dies erhöht die Schwellenangst, tatsächlich einen Anwalt aufzusuchen, um sich rechtliche Beratung einzuholen.
Um Ihnen diese Angst zu nehmen, können Sie mich gerne vorab unverbindlich per E-mail oder Telefon kontaktieren und mir Ihr Anliegen schildern. Ich informiere Sie zeitnah über die auf Sie zukommenden Anwaltskosten in einem für Sie kostenlosen Angebot. Es bleibt also Ihnen überlassen, ob Sie das Angebot wahrnehmen.
Im Folgenden gebe ich Ihnen einen kleinen Überblick über die allgemein üblichen Abrechnungen anwaltlicher Dienstleistungen.
Gesetzliche Vergütung
Im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ist genau festgelegt, wie viel Lohn Anwälten für ihre Dienste zusteht. Meist richtet sich die gesetzliche Vergütung bei außergerichtlichen Streitigkeiten nach dem Gegenstandswert. Kommt es zu einem Gerichtsstreit hängt die Vergütung vom Streitwert ab. Bezieht sich der Streit beispielsweise auf ein Auto, das 1.000 Euro wert ist, machen diese 1.000 Euro auch den Gegenstandswert aus, wonach sich dann auch die Vergütungssätze für Rechtsanwälte ableiten.
Dennoch gibt es Abweichungen von dieser Regel. Nicht immer kann ein verbindlicher Gegenstandswert ermittelt werden, z.B. wenn es um allgemeine Ratschläge oder das Aufsetzen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen geht. Hier empfiehlt sich das Ausmachen eines pauschalen Festpreises oder die Vergütung nach einem festen Stundensatz.
Pauschalpreise
Für manche Beratungen ist es möglich, im Vorfeld eine Pauschale festzusetzen. Hierbei wird der Zeit- und Arbeitsaufwand sowie das Haftungsrisiko einkalkuliert und mit einem Pauschalpreis abgegolten. Die entstehenden Kosten sind dann für Sie als mein Mandant von Anfang an klar. Wenn ich für Sie zum Beispiel ein Projekt von Anfang bis Ende rechtlich betreuen soll, käme Ihnen ein pauschaler Festpreis zu Gute. Gemäß Ihres Anliegens würde ich ein entsprechendes Pauschalangebot erstellen und Sie im Voraus über die entstehenden Kosten informieren.
Auf meiner Seite "Formulare" finden Sie die Vergütungsvereinbarung nach Pauschale zum Download.
Abrechnung nach Stundensätzen
Diese Form der Abrechnung empfiehlt sich vor allem dann, wenn andauernde Beratungsleistungen gewünscht werden oder ein pauschaler Festpreis zuvor nicht konkret ermittelt werden konnte. In diesem Fall wird die zur Abwicklung des Falles erforderliche Zeit von mir genauestens dokumentiert und nach einem im Vorfeld vereinbarten Stundensatz vergütet.
Auf meiner Seite "Formulare" finden Sie die Vergütungsvereinbarung nach Stundensätzen zum Download.
Online-Beratung
Wie bereits unter dem obigen Punkt Kosten erwähnt, ist eine erste E-mail-Anfrage, in der Sie Ihr Anliegen schildern, nicht kostenpflichtig. Sobald ich mich jedoch Ihrer Anfrage annehme, um sie intensiv zu bearbeiten, kommt in Form einer Erstberatung ein Mandatsverhältnis zustande. In der Regel belaufen sich die Kosten für eine derartige Onlineberatung auf 65,00 Euro bis 120,00 Euro. Im Falle eines erhöhten Bearbeitungsaufwandes bezüglich Ihres Anliegens, der deutlich über dieser Preisspanne liegt, muss eine höhere Pauschale veranschlagt werden, über die ich Sie im Vorfeld informiere.
Sollten die gesetzlichen Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) für die jeweilige Beratung niedriger sein als die genannte Pauschale, kommen selbstverständlich diese Kosten zum Tragen.
Rechtsschutzversicherungen
Verfügen Sie über eine Rechtsschutzversicherung, übernimmt diese je nach vertraglich vereinbarten Leistungen die Rechtskosten. Zwei Punkte sind jedoch zu beachten:
Zum einen muss der Vertrag bereits einige Zeit vor dem Zustandekommen der Streitigkeit bestanden haben. Wenn Sie aber schon ein juristisches Problem haben, ist es nicht möglich, nachträglich eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen.
Zum anderen werden insbesondere für den gewerblichen Bereich aufgrund des hohen Risikos nur selten entsprechende Versicherungen angeboten. Dies betrifft vor allem den Bereich gewerblicher Schutzrechte, also des Urheberrechts oder Unstimmigkeiten bezüglich der Markenrechte. Als Unternehmer oder Selbstständiger können Sie in diesen Fällen Versicherungen somit kaum oder nur gegen sehr hohe Gebühren abschließen.
Fragen Sie einfach Ihren Rechtschutzversicherungs-Sachbearbeiter, ob Ihr Fall abgedeckt wird. Wenn ja, kümmere ich mich dann als Ihr Anwalt direkt um die Gebührenabwicklung mit der Versicherung mit Ausnahme der vereinbarten Selbstbeteiligung.
Prozesskostenhilfeantrag
Bei der Erteilung des Mandats sollten Sie sich über die Bedingungen für die Bewilligung einer Prozesskostenhilfe im Vorfeld informieren. Denn niemand soll allein aus finanziellen Gründen auf Rechtsbeistand verzichten müssen. So ermöglicht es die Prozesskostenhilfe in zahlreichen Fällen, einen Teil oder auch die komplett anfallenden Gerichts- und Anwaltskosten für den jeweiligen Rechtssuchenden zu übernehmen. Zu bedenken ist jedoch, dass Sie im Falle einer Prozessniederlage die Kosten, die bei der Gegenpartei entstanden sind, entrichten müssen.
Auf meiner Seite "Formulare" finden Sie den Prozesskostenhilfeantrag zum Download.